Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
ABIM Akademie für Bildung und Integration München GmbH
§ 1
Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Workshops, Trainings, Coachings, Fortbildungen, Berufsvorbereitungsmaßnahmen) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.
§ 2
Angebot – Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(2) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
§ 3
Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn des Kurses in bar oder per Lastschrift zu bezahlen.
(2) Bei Kursen über mehrere Lehrgangsabschnitte ist pro Lehrgangs-abschnitt im Voraus zu bezahlen.
(3) Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitssuchende, Schwer-behinderte, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende sowie Besitzer des München-Pass erhalten bei Vorlage ihres Ausweises (zusammen mit der Anmeldung) auf alle Veranstaltungen 15 % Ermäßigung.
(4) Anmeldekosten für Prüfungen sind in den Kursentgelten nicht enthalten.
§ 4
Vertragsdauer – Kündigung
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag.
(2) Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich gemäß § 626 BGB. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
§ 5
Haftung für Schäden
(1) Die Haftung der ABIM GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Die ABIM GmbH übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände der Lehrgangsteilnehmer.
§ 6
Rücktritt des Teilnehmers – Stornierung
(1) Dem Teilnehmer wird bei laufenden Bildungsmaßnahmen ein Kündigungsrecht wie folgt eingeräumt:
a) Bei Bildungsmaßnahmen mit der Dauer von 1-2 Tagen ist keine Kündigung möglich.
b) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 1 Woche und unter 3 Wochen ist eine Kündigung zum Ende der Folgewoche zulässig.
c) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von 6 Monaten und länger ist eine Kündigung erstmals zum Ende des ersten Lehrgangsabschnitts zum Ende des nächsten Lehrgangsabschnitts zulässig.
(2) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; eine verspätet erklärte Kündigung gilt als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
(3) Die ABIM GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund entsprechend § 626 BGB vorliegt.
(4) Bei Kündigung des Vertrages sowie auch bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) gekündigt hat.
(5) Bei Kündigung des Vertrages werden die Zahlungen für die Zeit nach Beendigung des Vertrages durch die Kündigung zurückerstattet.
§ 7
Rücktritt der ABIM GmbH
(1) Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
- für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen
- die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
(2) In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
§ 8
Teilnahmebestätigung
Am Ende der Bildungsveranstaltung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung beziehungsweise ein Zertifikat der ABIM GmbH oder von der zur Abnahme der Prüfung zuständigen Stelle, wie zum Beispiel der IHK.
§ 9
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 10
Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz, d.h. München. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Geschäftssitz München.
§ 11
Salvatorische Klausel
Sollten einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die ungültige Vertragsbestimmung durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die verkehrsüblich den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.